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Endlich Kinderzuschlag - oder?
Ihr Schützling – verheiratet, 2 Kinder (14 und 18) – hat eine 90 m² große Wohnung in Merzig, für die er warm 800,- € bezahlt.
Er hat ein Einkommen von netto 1.193,60 € hat (brutto 1.500,- €), Kindergeld in Höhe von 388,- € und bekommt aktuell vom Jobcenter noch 974,40 – zusammen stehen der Familie somit 2.556,- € zur Verfügung.
Heute hat das Jobcenter ihm mitgeteilt, dass er Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld habe und aus diesem Grund keine Unterstützung mehr nach dem SGB II bekomme.
Das Jobcenter fordert ihn auf, einen Antrag auf Wohngeld und Kinderzuschlag zu stellen, gleichzeitig schickt es einen Aufhebungsbescheid.