Kosten der Unterkunft - das Jobcenter zahlt alles - oder doch nicht?
Eine Kundin von mir fragte mich vor Kurzem, wer denn jetzt die Wasser- und Abwassergebühren zahlen müsse: das Jobcenter oder sie selbst...
Was ist mit "zahlen" gemeint?
Auf Ihrem Bescheid steht unter dem Titel "Zahlungsempfänger", an wen das Geld gezahlt wird:
- Sie selbst
Wenn Sie es so gewünscht haben, gibt es den Untertitel "Abweichende Zahlungsempfänger"
- eventuell das Jobcenter, wenn Sie z. B. eine Ratenzahlung leisten müssen
- Vermieter
- Energieversorger (Gas, Wasser, Strom)
Strom - aber den muss ich doch selbst bezahlen?
Wenn Sie sich diese Frage gestellt haben, sind Sie auf dem richtigen Weg - aber von Anfang an:
Sie müssen die Tätigkeit "zahlen" von der Person, die die Kosten übernimmt, unterscheiden. Vom Grundsatz her sind Sie für Vermieter und Energieversorger der direkte Ansprechpartner - Sie haben die Verträge geschlossen, nicht das Jobcenter.
Abweichender Zahlungsempfänger - das Jobcenter überweist (nur) für Sie von dem Ihnen zustehenden Geld
Die abweichenden Zahlungsempfänger bedeutet, dass das Jobcenter von dem Geld, das Ihnen zusteht, die Überweisung vornimmt - also Ihr Geld weiterleitet.
In Ihrem Regelbedarf sind die Kosten für elektrische Energie - es sei denn, Sie heizen elektrisch - bereits enthalten. Wenn das Jobcenter jetzt also über die Position "Abweichende Zahlungsempfänger" den Strom bezahlt, zweigt es diesen Betrag von Ihrem Regelbedarf ab und überweist für Sie.
Je mehr Geld das Jobcenter in Ihrem Auftrag überweist, desto weniger Geld kann zum Schluss an Sie selbst überwiesen werden.
Wenn Sie jetzt in Ihrem Bescheid feststellen, dass das Jobcenter für Ihre Kosten der Unterkunft einen Bedarf von insgesamt 550,- € ermittelt hat, aber trotzdem für Sie an Ihren Vermieter (abweichender Leistungsempfänger) 600,- € überweist, bedeutet das nicht, dass Sie vom Jobcenter mehr Geld für die Wohnung bekommen:
Es bedeutet lediglich, dass Ihnen weniger Geld (hier z. B. 50 €) zum Leben bleibt.
Haben Sie noch Fragen?
Adalbert Jablonski
Project-Coordinator
Bescheide und die Behördensprache sind für die Bürger da
Schön, wenn es so wäre - die Realität ist aber leider eine andere.
Nehmen Sie mal einen Leistungsbescheid des Jobcenters und legen Sie diesen Ihrem Nachbarn oder einem Bekannten vor, der keine Leistungen des Jobcenters erhält und fragen Sie ihn, ob er diesen erklären kann.
Sie werden tiefe Betroffenheit erleben.
Leistungsträger (z. B. Jobcenter) haben eine Aufklärungs- und Beratungspflicht
Ja, das ist richtig. Das ergibt sich unter anderem aus § 13 SGB I (Aufklärung) und § 14 SGB I (Beratung).
Die wenigsten Leistungsträger nehmen sich aber die Zeit, weil sie aufgrund der Arbeitsmenge mehr oder weniger nur noch als Annahmestelle von Anträgen funktionieren. Wenn es in Ihrem Bereich anders ist, dürfen Sie sich glücklich schätzen.
Das SGB II kennt eine Menge Standards - wie können da Fehler passieren?
Sie selbst stellen den Antrag, ohne zu wissen, welche Folgen sich daraus ergeben. Wer weiß schon, was der Unterschied zwischen zentraler und dezentraler Warmwasserversorgung ist? Ein falsches Kreuz bedeuten bei einer Familie mit zwei Kindern schnell mal knapp 350,- € weniger im Jahr.
Sprechen Sie mit uns - wir helfen Ihnen, die Fragen richtig zu verstehen und Ihre Bescheide selbst prüfen zu können.
Wir übersetzen Behördensprache in allgemeinverständliches Deutsch - das ist ein Versprechen.
Sprachmittler für Behördendeutsch
In meiner Tätigkeit fiel mir auf, dass SGB II-Bescheide in einer Hochsprache formuliert sind, die nur Eingeweihte bzw. Juristen verstehen können. Die Auswirkungen dieser Bescheide treffen aber ganz normale Menschen, die der normalen deutschen Sprache nicht mächtig sind - selbst wenn sie in Deutschland geboren sind.
Diese nehmen Sanktionen und Geldkürzungen widerspruchslos in kauf, weil sie ein grenzenloses Vertrauen in das rechtmäßige Handeln des Staates und seiner Organe haben - dieses Vertrauen sollte nicht enttäuscht werden.
Für diese Menschen möchte ich mich stark machen - ihnen helfen, hier eine Art von Chancengleichheit zu erreichen. Ich unterstütze sie im Verstehen der Gesetze, der Bescheide und deren Auswirkungen auf ihr Leben. Ich helfe ihnen, ihre Gedanken so zielorientiert zu ordnen, dass sie ihre Interessen selbst vertreten können.
Sie verstehen staatliches Handeln und erkennen von selbst, wo ihnen ohne Grundlage Fehlverhalten vorgeworfen wird und können dies dann gestärkt klarstellen.
Dass fast alle von mir betreuten Personen sich finanziell verbessern, nehme ich gene in Kauf.
Wer nach dem Roten Faden in meinem Leben sucht, muss bereit sein, die normalen Pfade zu verlassen:
Karriere, Wohlstand und öffentliche Anerkennung sind für mich tatsächlich ohne jede Bedeutung.
Arbeit muss Spaß machen!
Wenn Sie mit der gleichen Begeisterung Ihre Arbeit verrichten, mit der Sie auch Ihre Freizeit genießen, werden Sie über den viel gepriesene Begriff Work-Life-Balance entspannt lächeln: Wozu wollen Sie eine Balance, ein Gleichgewicht, zwischen sich widerstrebenden Kräften erzielen?
Es gibt nur ein Leben und Arbeit ist ein Teil davon.
Rentiert sich Arbeiten im SGB II ?
Ihr Schützling – verheiratet, 3 Kinder (3, 5 und 7) – hat eine 105 m² große Wohnung in Losheim, für die er warm 800,- € bezahlt.
Er bekommt Kindergeld in Höhe von 588,- €. Das Jobcenter gibt ihm darüber hinaus 1.738,20 €. Es steht ihm und seiner Familie also ein Betrag von 2.326,20 € zur Verfügung.
Er hat ein Jobangebot mit einem Bruttogehalt von 2.250 € (netto 1.742,60 €), also gerade mal 4,40 € mehr als er bisher vom Jobcenter ohne Arbeit bekam.
Die Gegenüberstellung:
Jobcenter + Kindergeld = 2.326,20 € <---> Nettogehalt + Kindergeld = 2.330,60 € <---> Mehr durch Arbeit 4,40 €
Er will Ihren Rat, wie er damit umgehen soll.
Hier sollten Sie mit den § 11 b SGB II und die ALG-II-Verordnung vertraut sein, damit Sie das anrechenbare Einkommen berechnen können.
Ihr Schützling hat mindestens 330,- € mehr zur Verfügung als ohne Arbeit.
Abgesehen davon ist das Einkommen hoch genug, dass er statt "Hartz IV" (seit Januar 2023 Bürgergeld) jetzt Kinderzuschlag + Wohngeld beantragen kann und somit noch mehr Geld verfügbar hat. Gleichzeitig ist er aus der - oft als Bevormundung empfundenen - Obhut des Jobcenters heraus.