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knotenWann geht das Geld ein?

Ihr Schützling, verheiratet, 3 Kinder, hat einen Vertrag über eine Teilzeittätigkeit angenommen und beginnt am nächsten Ersten seinen Job. Da das Einkommen nicht reicht, bekommt er ergänzende Leistung nach dem SGB II.

Laut Vertrag ist das Gehalt am letzten Werktag des gleichen Monats auf dem Konto des Arbeitnehmers.

Da die Lohnbuchhalterin gerade im Urlaub ist, befürchtet der Chef, dass das erste Gehalt wohl erst zu Beginn des Folgemonats auf dem Konto sein wird.

Auf was müsse Sie zum Wohle Ihres Schützlings achten?

   
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