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Im deutschen Steuerrecht ist man
entweder ledig mit der Steuerklasse I,
ledig/geschieden mit Kind in der Steuerklasse II,
verheiratet in der Kombination III/V bzw. IV/IV,
oder arbeitet auf zweite Steuerkarte mit der Klasse VI.
Was ist das syrische bzw. islamische Problem?
Viele Paare gelten nach islamischem Recht als verheiratet, haben aber keine Dokumente, die in Deutschland anerkannt werden. Daher gelten sie nach dem Steuerrecht als Ledige und können nicht die Vorteile der Splittingtabelle nutzen.
Welche Konsequenzen kann das haben?
Durch die höheren Steuerabzüge eines Ledigen ist es möglich, dass Vergünstigungen wie z. B. Kinderzuschlag nicht beantragt werden können, weil das Nettogehalt aufgrund der Steuerzahlung hier nicht ausreicht.