Sie verdienen nicht viel, weil Sie Kinder haben?
Dafür gibt es Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
4 Schritte zu einem besseren Leben
- Im ersten Schritt wird geprüft, ob Sie in den letzten 6 Monaten als Alleinerziehende mindestens 3.600 € brutto verdient hatten (im Durchschnitt mindestens 600 € monatlich) bzw. als Paar mindestens 5.400 € (durchschnittlich 900 € im Monat) verdient haben. Wenn nicht, kommen Sie leider nicht für Kinderzuschlag infrage und müssen z. B. Bürgergeld beantragen - leider.
- Im zweiten Schritt wird nach gesetzlich festgelegten Kriterien geprüft, ob Ihr Bedarf ohne Kinder für Sie selbst ausreichen würde. Wenn ja, gut für Sie.
3. Schritt: Kinderzuschlag plus Wohngeld
Mit Kinderzuschlag + Wohngeld haben die Familien fast immer deutlich mehr Geld zur Verfügung als vergleichbare Familien im Bezug des Jobcenters (Bürgergeld-Empfänger).
Machen Sie jetzt den vierten Schritt
und lassen Sie uns in weniger als 3 Minuten ausrechnen, wie Ihre Situation aussehen könnte. Ein Beispiel können Sie unten anklicken. Wenn Sie interessiert sind, rufen Sie uns an - wir freuen uns auf Sie.
älteres Video zur Demonstration