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Wo steht was was von Minijob?

Wenn Sie wissen, dass der Hinweis: Betrag nach § 8 Absatz 1a des Vierten Buches den Minijob meint, ist alles auf einmal sehr einfach...

Und wo steht was von 520,- €  538,- €?

Wenn Sie den Geldbetrag suchen: nirgends.

In Absatz 1a ist alles erklärt:

(1a) Die Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des Sozialgesetzbuchs bezeichnet das monatliche Arbeitsentgelt, das bei einer Arbeitszeit von zehn Wochenstunden zum Mindestlohn nach § 1 Absatz 2 Satz 1 des Mindestlohngesetzes in Verbindung mit der auf der Grundlage des § 11 Absatz 1 Satz 1 des Mindestlohngesetzes jeweils erlassenen Verordnung erzielt wird. Sie wird berechnet, indem der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird. Die Geringfügigkeitsgrenze wird jeweils vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesanzeiger bekannt gegeben.

Rechenbeispiel:

bis 31.12.2023 - 12,- € Mindestlohn x 130 = 1.560 : 3 = 520,- €

seit 01.01.2024 - 12,41 € Mindestlohn * 130 = 1:613,3 . 3 = 537,76 - (auf volle Euro aufgerundet) 538,- €

Warum multipliziert mit 130 und dann durch 3 dividiert?

Die Grundlage der wöchentlichen Arbeitszeit ist maximiert auf 10 Stunden. Teilen Sie die 130 durch 10, entsteht die Zahl 13 - die durch 3 geteilt ergibt 4,333 periodisch - das ist das Ergbnis, wenn Sie 52 Wochen durch 12 Monate teilen.

Adalbert Jablonski
Project Coordinator

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Ferienjobs für SchülerInnnen seit 01.07.2023 anrechnungsfrei

Wo findet man den Hinweis auf die Anrechnungsbefreiung für Ferienjobs im SGB II?

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Ferienjobs gehören zu den nicht zu berücksichtigenden Einkommen

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