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Jobcenter GE (gemeinsame Einrichtung)

Quelle BMAS

Organisation der Jobcenter

Die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden von Jobcentern wahrgenommen.

Die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden von Jobcentern wahrgenommen. Für die Jobcenter gibt es zwei unterschiedliche Organisationsmodelle.

  • Gemeinsame Einrichtungen
    Im Regelfall bilden die Träger im Gebiet jedes kommunalen Trägers zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine gemeinsame Einrichtung (gE). Diese Zusammenarbeit von Agentur für Arbeit und kommunalem Träger gewährleistet eine bürgerfreundliche Leistungsgewährung "aus einer Hand".
  • Zugelassene kommunale Träger
    Neben den gemeinsamen Einrichtungen (gE) führen in rund einem Viertel der Kommunen zugelassene kommunale Träger (zkT) die Grundsicherung für Arbeitsuchende in alleiniger Verantwortung durch. Bundesweit organisieren 104 zugelassene kommunale Träger die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in kommunaler Eigenverantwortung, also ohne die Bundesagentur für Arbeit.

Zuständigkeiten

In den gemeinsamen Einrichtungen teilen sich die kommunalen Träger und die Bundesagentur für Arbeit die Zuständigkeit über die zu erbringenden Leistungen. Die kommunalen Träger sind zuständig für folgende Leistungen:

  • Unterkunft und Heizung
  • Kinderbetreuung, Schuldner- und Suchtberatung, psychosoziale Betreuung, soweit sie zur Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich ist
  • Besondere Leistungen, z. B. Erstausstattung für die Wohnung, für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt oder auch Anschaffung und Reparaturen orthopädischer Schuhe
  • Bildungs- und Teilhabeleistungen

Die Bundesagentur für Arbeit ist zuständig für alle übrigen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende:

  • arbeitsmarktbezogene Eingliederung (Beratung, Vermittlung, Förderung von Maßnahmen zur Integration in Arbeit)
  • Sicherung des Lebensunterhaltes (Bürgergeld, Mehrbedarf)
  • Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Jobcenter der Optionskommune Saarlouis

Bürgergeld

SGB II-Leistungen sind Geld vom Staat für Menschen ohne Arbeit oder mit sehr wenig Einkommen. Viele Menschen sagen auch Bürgergeld dazu.

Die Leistungen helfen Menschen bei den wichtigen Kosten im Alltag. Zum Beispiel für Essen, Kleidung, Strom und die Miete. Auch Kinder in der Familie bekommen Unterstützung.

Wer SGB II-Leistungen bekommen möchte, muss einen Antrag beim Jobcenter stellen. Dafür braucht man Unterlagen. Zum Beispiel den Personalausweis, Kontoauszüge und Nachweise über das Einkommen.

Das Jobcenter hilft oft auch bei der Arbeitssuche. Menschen können Beratung bekommen oder Hilfe bei Bewerbungen. Ziel ist es, wieder Arbeit zu finden und genug Geld zu verdienen.

Kinderzuschlag

Kinderzuschlag ist Geld für Familien mit Kindern. Das Geld kommt vom Staat. Familien bekommen Kinderzuschlag, wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht.

Der Kinderzuschlag hilft Eltern bei den Kosten für ihre Kinder. Zum Beispiel für Essen, Kleidung oder Schulsachen. Eltern bekommen den Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld.

Wer Kinderzuschlag bekommen möchte, muss einen Antrag stellen. Dafür braucht man Unterlagen. Zum Beispiel einen Nachweis über das Einkommen und die Miete. Den Antrag stellt man bei der Familienkasse.

Wie viel Kinderzuschlag eine Familie bekommt, ist unterschiedlich. Das hängt vom Einkommen und von der Anzahl der Kinder ab.

Wohngeld

Wohngeld ist Geld vom Staat. Menschen mit wenig Geld können Wohngeld bekommen. Das Geld hilft bei der Miete oder bei den Wohnkosten.

Wohngeld ist wichtig, damit Menschen ihre Wohnung bezahlen können. Viele Familien, Rentner oder Menschen mit kleinem Einkommen bekommen Wohngeld.

Wer Wohngeld haben möchte, muss einen Antrag stellen. Dafür braucht man Unterlagen. Zum Beispiel den Mietvertrag und einen Nachweis über das Einkommen. Den Antrag stellt man beim Wohngeldamt.

Das Wohngeld muss man meistens nicht zurückzahlen. Wie viel Geld man bekommt, ist unterschiedlich. Das hängt vom Einkommen, der Miete und der Anzahl der Personen in der Wohnung ab.

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