Rentiert sich Arbeiten im SGB II ?
Ihr Schützling – verheiratet, 3 Kinder (3, 5 und 7) – hat eine 105 m² große Wohnung in Losheim, für die er warm 800,- € bezahlt.
Er bekommt Kindergeld in Höhe von 588,- €. Das Jobcenter gibt ihm darüber hinaus 1.738,20 €. Es steht ihm und seiner Familie also ein Betrag von 2.326,20 € zur Verfügung.
Er hat ein Jobangebot mit einem Bruttogehalt von 2.250 € (netto 1.742,60 €), also gerade mal 4,40 € mehr als er bisher vom Jobcenter ohne Arbeit bekam.
Die Gegenüberstellung:
Jobcenter + Kindergeld = 2.326,20 € <---> Nettogehalt + Kindergeld = 2.330,60 € <---> Mehr durch Arbeit 4,40 €
Er will Ihren Rat, wie er damit umgehen soll.
Hier sollten Sie mit den § 11 b SGB II und die ALG-II-Verordnung vertraut sein, damit Sie das anrechenbare Einkommen berechnen können.
Ihr Schützling hat mindestens 330,- € mehr zur Verfügung als ohne Arbeit.
Abgesehen davon ist das Einkommen hoch genug, dass er statt "Hartz IV" (seit Januar 2023 Bürgergeld) jetzt Kinderzuschlag + Wohngeld beantragen kann und somit noch mehr Geld verfügbar hat. Gleichzeitig ist er aus der - oft als Bevormundung empfundenen - Obhut des Jobcenters heraus.