Die Kindergeldfalle droht bei Kindern über 18 Jahre
Bedingungen für Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus
Die volljährigen Kinder können arbeiten und Geld verdienen und trotzdem einen Kindergeldanspruch haben, wenn sie
- sich in einer Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz befinden (nicht länger als vier Monate)
- in der Zeit eines ersten Studiums bzw. einer ersten Berufsausbildung sind
- sich in einer zweiten Ausbildung (Studium, Schule) befindet und maximal 20 Stunden pro Woche arbeitet (Höhe des Verdienstes soll da keine Rolle spielen - Kindergeld ab 18 Jahren - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
- sich in der Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden
- ein Praktikum macht, das einen Bezug zum angestrebten Beruf hat
- Freiwilligendienst macht
Zu Unrecht erhaltenes Kindergeld muss zurückgezahlt werden
Das versteht sich von selbst, werden Sie sagen, ich darf kein Geld zu Unrecht nehmen...
Risiko bei SGB II-Bedarfsgemeinschaften
Im SGB II-Bezug werden zur Bedarfsdeckung alle vorrangig zu beantragenden Einnahmen herangezogen, das Jobcenter wird sie also in jedem Fall auffordern, für Ihr Kind das Kindergeld zu beantragen - Sie allerdings tragen allein das Risiko.
Angenommen, der Bedarf Ihres Kindes beträgt mit den Kosten der Unterkunft zusammen 600 €
Das Jobcenter rechnet zuerst das Kindergeld ab, das Sie bekommen haben:
Bedarf des Kindes | 600,00 € |
Pauschale für Versicherungen | + 30,00 € |
Bedarf gesamt | 630,00 € |
Kindergeld wird abgezogen | - 250,00 € |
Jobcenter bezahlt dann noch | 380,00 € |
Das Jobcenter muss jetzt 220,00 € weniger bezahlen, weil die Familienkasse Ihnen das Kindergeld ausbezahlt hat.
Die Familienkasse stellt fest, dass das Kind keinen Anspruch auf Kindergeld hatte
Sollte eine Überprüfung nach z. B. einem Jahr feststellen, dass sie gar keinen Anspruch auf Kindergeld für diese Zeit hatten, wird die Familienkasse das gesamte Geld von Ihnen zurückverlangen und Sie haben sich als Nebeneffekt eines Steuervergehens schuldig gemacht.
Ob Sie einen Fehler beim Antrag gemacht haben, ist der Familienkasse egal, auch wenn das Jobcenter Sie aufgefordert hatte, den Antrag zu stellen (weil das Jobcenter dann Geld spart).
Wenn Sie das Jobcenter bitten, die Schulden zu bezahlen, weil es Ihnen zu wenig ausbezahlt hat, bekommen Sie keine Hilfe: Da Ihr das Geld vom Jobcenter + das Kindergeld zusammen Ihren Bedarf gedeckt hat, hat das Jobcenter alles richtig gemacht - nur:
Schulden bei der Familienkasse
Unser Rat
Prüfen Sie, sobald Ihr Kind 18 Jahre alt wird, ob es noch Kindergeld bekommt oder nicht.
Stellt die Familienkasse fest, dass Sie kein Kindergeld mehr bekommen, dann muss das Jobcenter den vollen Betrag (im Beispiel 600,00 €) an Sie bezahlen.