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"Kinder muss man sich leisten können..."

Hoffnungsfroh gespannt mit Ring

Kindergeld in der Sozialen Marktwirtschaft

Ein Sozialsystem, das im Großen und Ganzen auf dem Generationenvertrag basiert, bei dem die "Alten" dafür sorgen, dass sich die "Jungen" in der Kindheits- und Bildungsphase erfolgreich entwickeln können, damit diese sich später bei den "Alten" revanchieren und für den Lebensunterhalt sorgen, muss dazu beitragen, dass man sich Kinder leisten kann.

Eins der Werkzeuge ist das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Als Kindergeld wird für jedes Kind, das in Deutschland lebt, 250 € monatlich gezahlt wird.

Da aus der Theorie heraus jedes Kind, egal aus welcher Familie, später seinen Beitrag in die Sozialleistungen einbringt, bekommen alle Eltern oder Erziehungsberechtigten dieses Unterstützung - unabhängig von der sozialen Stellung.

Soweit zur Theorie

Genau genommen nützt dieser feste Betrag nur den Menschen, die oberhalb des Bezugs nach dem SGB II liegen, gleichzeitig aber nur wenig Steuern bezahlen (z. v. E. von ca. 34.000 € bei Alleinstehenden / 64.000 € bei Verheirateten).

Die Vielverdiener bekommen das Kindergeld zwar nach der Tabelle ausbezahlt, bei der Veranlagung zur Einkommensteuer findet aber eine Günstigerprüfung statt: Ist der Steuervorteil höher als das Kindergeld, gibt es eine Nachzahlung.

Die Geringverdiener, die ihren Lebensunterhalt durch zusätzliche Leistungen des SGB II bestreiten müssen, bekommen das Kindergeld angerechnet: Jedem Mehr an Kindergeld steht ein Weniger an sozialer Unterstützung gegenüber - jede Kindergelderhöhung stellt ein Null-Summen-Spiel dar.

Genau für diese Geringverdiener "wartet" unter Umständen eine Falle, die wir im nächsten Beitrag beschreiben werden.

 

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