Wohngeld als Alternative zu Bürgergeld (Jobcenter)?
Wohngeld nach dem WoGG
Wohngeld soll dazu beitragen, dass Menschen sich das Wohnen leisten können.
Vorrang von Wohngeld gegenüber SGB II-Leistungen
Wohngeld gilt als vorrangige Leistung, das bedeutet: Es muss vor anderen Leistungen beantragt werden. Sollte also das Wohngeld mindestens in der Höhe der SGB II-Leistungen liegen, könnte das Jobcenter darauf bestehen, dass Wohngeld beantragt wird.
Keine Pflicht zur Verschlechterung
Sicherlich gibt es keine Verpflichtung der Verschlechterung: Sollte das Wohngeld niedriger sein als die SGB II-Leistung, gilt dieser Vorrang sicherlich nicht. Gerade aus aktuellem Anlass sollte man sehr genau prüfen, ob der Verzicht auf SGB II-Leistungen nicht zum Nachteil werden kann: Nicht kalkulierbare Heiz- bzw. Nebenkosten werden vom Wohngeld nicht übernommen.
Aber: Einmaliger Anspruch auf Unterstützung des Jobcenters bei Nebenkostennachzahlungen
Sollten Sie durch eine hohe Nebenkostenforderung bedürftig werden, besteht die Möglichkeit im Monat der Fälligkeit dieser Rechnung das Jobcenter in Anspruch zu nehmen. *
Ausschluss von Wohngeld bei Bezug von SGB II-Leistungen
In den Leistungen nach SGB II sind mindestens die angemessenen Kosten der Unterkunft enthalten, insofern kann kein Wohngeld beantragt werden.
Wohngeld plus Kinderzuschlag
In dieser Kombination haben Alleinerziehende und Paare mit Kindern meist mehr Geld zur Verfügung als nach der Berechnung nach SGB II. Sie sollten diese Variante prüfen lassen - das übernehmen wir gerne für Sie.
* ob das problemlos funktioniert, kann ich zurzeit noch nicht belegen - ich bleibe dran